Kindesunterhalt- Einbeziehung von Steuererstattungen bei Neuheirat
vom 18.3.2015
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Mein Einkommen ist eine volle Erwerbsminderungsrente, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Unsere gemeinsamen Kinder besuchen den Kindergarten und meine Kinder aus erster Ehe unterstütze ich ebenfalls so gut es geht, auch wenn ich aufgrund des geringen Einkommens keinen Unterhalt zahlen muss. Durch die Kinderbetreuungskosten der zwei gemeinsamen Kinder sowie die auswertige Unterbringung meiner priviligierten volljährigen Tochter erhalten wir zur Zeit eine Steuererstattung, wobei der Splittingvorteil bei IV/IV nicht wirklich ins Gewicht fällt.