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ständige Einkommensauskünfte aufgrund Kindesunterhalt - legal?

10. Juni 2010 22:48 |
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Familienrecht


Beantwortet von


08:51

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine fast 6 jährige Tochter für die ich auch das gemeinsame Sorgerecht habe. Leider verhindert die Mutter konsequent die Ausführung meines Sorge- und Besuchsrechts. Sie verweigert (grundlos) sogar Auskünfte über den Entwicklungsstand meiner Tochter.
Nun ist es aber so, das meine Ex-Freundin sich trotzdem nicht davor scheut mein Geld zu nehmen und um an mehr Unterhalt zu bekommen scheut Sie auch vor nichts zurück. Vor 4 Jahren zeigte Sie mich sogar wegen Verletzung der Unterhaltspflicht an, weil ich in den ersten 3 Monaten meiner damaligen Selbstständigkeit zu wenig Unterhalt gezahlt habe.Dazu kamen behauptungen wie das ich mir einen Ferrari (ich besitze aufgrund einer körperlichen Behinderung gar keine Fahrerlaubnis) gekauft hätte und diverse Schweizer Konten besäße. Selbstverständlich standen einige Monate nach der Anzeige zwei Kripo Beamte mit einem stümperhaft gestaltetem Durchsuchungsbeschluss (zu allgemein formuliert und kein Tatvorwurf im Beschluss) vor meiner Tür, denen ich sogar sehr kooperativ begegnete. Selbstverständlich fanden diese keine Beweise für einen Verstoß.Trotzdem habe ich aufgrund der o.g. Mängel am Durchsuchungsbeschluss Einspruch gegen diesen eingelegt (auch wegen dem Fehlen der Verhältnissmäßigkeit) und bekam sogar recht. Allerdings wurde ich in dem anschließendem Strafverfahren trotzdem zu einer saftigen Geldbuße von knapp 5.000 € verurteilt (diese ist auch komplett bezahlt), da ich anstelle meinen gesamten Umsatz nur den Gewinn für die Unterhaltsberechnung angegeben habe. Da ich mir damals meiner Sache sehr sicher war, habe ich auf anwaltliche Hilfe verzichtet und es dadurch im Verfahren nicht geschafft, die Richterin davon zu überzeugen das die von mir in diesem Zeitraum getätigten Startinvestitionen (Laptop, Design einer Webseite und co...) nötig gewesen wären. Somit kam Sie zum schluss, das ich von diesem Geld hätte Unterhalt zahlen können. Da ich zum damaligen Zeitpunkt nur meine Ruhe haben wollte, zahlte ich zähneknirschend die Geldstrafe.
An Unterhaltsrückständen bestehen "lediglich" 9 Monate die auch in Teilraten abgezahlt werden. Diese sind aber weit vor der o.g. Geschichte entstanden, als ich durch die Insolvenz meines damaligen Arbeitgebers direkt (aufgrund zu kurzer Beschäftigungszeit) in den ALG2 Bezug rutschte. Nun werde ich aber seit dem andauernd mit Einkommensanfragen bombadiert, da meine EX-Freundin dem Jugendamt dauernd erzählt wo ich ein Seminar gehalten habe. Und in meinem Gewerbe ist es nun mal leider so, das ich nur alle 6 Wochen Umsätze erziele und damit auch alle Kosten decken muss. Und das Jugendamt will aber diese Umsatzspitzen als Einkommensspitzen zur Berechnung des Unterhaltes ranziehen. Nun ist meine Frage, ist das überhaupt rechtens? Dürfen die mich so sehr drangsalieren, weil es müsste doch vollkommen ausreichend sein, wenn ich 1* Jährlich meinen Einkommenssteuerbescheid als Einkommensnachweis zur Verfügung stelle. Denn es wäre mehr als ungerecht, wenn das Jugendamt meinen Umsatz zur Unterhaltsberechnung heranzieht. Schließlich muss ich davon noch alle Unkosten tragen und auch meine Mitarbeiter bezahlen, die trotz gegenläufiger Meinung der Dame vom Jugendamt zwingend für mein Geschäft nötig sind. Ist es überhaupt rechtens, das Sie mir gegenüber Aussagen wie folgende tätigt: "Dann müssen Sie halt Ihre Mitarbeiter entlassen. Denn dann bleibt Ihnen auch mehr Geld von Ihrem Umsatz und der Kindesunterhalt geht in Deutschland vor allem!"
Aktuell habe ich wieder mal eine Einkommensanfrage vom Jugendamt vorliegen, da dieses über meine EX-Freundin von meiner neuen Buchveröffentlichung erfahren hat. Dies ist in diesem Jahr schon die 4. oder 5. Anfrage, was ja eindeutig Schikane ist. Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja wie? Und darf mich das Jugendamt dazu zwingen Mitarbeiter zu entlassen, damit mehr Gewinn von meinem Umsatz über bleibt?
Und wie gesagt alle aktuellen Unterhaltszahlungen werden mit einer Teilzahlung für die Rückstände geleistet (und das auch überpünktlich).

10. Juni 2010 | 22:59

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja wie?

Für die Unterhaltsberechnungen sind die Ergebnisse / Gewinne der letzten 3 Jahre vorzulegen. Daraus wird ein Durchschnittswert gebildet, der dann das bereinigte Nettoeinkommen darstellt. Daran wird dann der Unterhalt für das Kind berechnet.

Wenn sich keine Durchschnittswerte aus den letzten 3 Jahren ermitteln lassen, müssen vorläufige Zahlen herhalten.

Das Jugendamt ist natürlich verpflichtet, den Angaben der Mutter nachzugehen. Nur selten macht sich das Jugendamt die Mühe, diese Vorwürfe ernsthaft zu prüfen und belästigte lieber die Väter, als einmal ordentlich zu prüfen.

Hier geht das Vorgehen des Jugendamtes aber deutlich zu weit. In Ihrem Fall findet ja quasi eine monatliche Prüfung statt. Das ist nicht erforderlich.

Sie müssen versuchen, das Jugendamt davon zu überzeugen, dass die Mutter es übertreibt. Weiterhin wäre anhand Ihrer Zahlen darzulegen, dass eine monatliche Prüfung keinen Erfolg verspricht und daher nicht erforderlich ist.

Weiterhin wäre anzudenken, die Mutter auf Unterlassung solcher Behauptungen gegenüber dem Jugendamt in Anspruch zu nehmen.


Und darf mich das Jugendamt dazu zwingen Mitarbeiter zu entlassen, damit mehr Gewinn von meinem Umsatz über bleibt?

Nein, das Jugendamt kann Sie nicht dazu zwingen, Ihre Mitarbeiter zu entlassen.

Sie haben zwar die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, Sie müssen sich schon bemühen, Geld zu verdienen, um für Ihr Kind den Unterhalt zahlen zu können.

Gelegentlich geht das auch so weit, dass die unterhaltsverpflichteten Väter verpflichtet werden, einen Zweitjob anzunehmen, um genug Einkommen zu haben.

In Ihrem Fall kann dies allerdings nicht so weit gehen, dass Sie Mitarbeiter entlassen müssen. Das ist keine Entscheidung, die das Jugendamt treffen und Ihnen auferlegen kann.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 10. Juni 2010 | 23:17

Wie sollte ich jetzt am besten auf die aktuelle Einkommensanfrage reagieren?

(Zumal das Jugendamt auch nach all meinen Betätigungsfeldern und Nebenbeschäftigungen fragt und ich der Meinung bin, das die lediglich die Höhe meines Verdienstes interessiert. Aber womit ich mein Geld verdiene das Jugendamt nichts angeht, da dies jeweils ein Versuch meiner EX-Freundin ist Auskunft über mein aktuelles Leben zu bekommen. Denn das Jugendamt sendet jedes Schriftstück in Kopie an Sie, was nach meiner Auffassung auch meine Persönlichkeitsrechte verletzt.)

Soll ich auf das Schreiben Antworten und dem Jugendamt mitteilen, das sich mein Einkommen seit der letzten Auskunft nicht verändert hat? Vielleicht mit dem Hinweis das ich die Tantieme für mein Buch auch nur einmal Jährlich erhalte (das bedeutet in meinem Fall die ersten Gelder fließen dort Januar 2011). Oder soll ich denen mitteilen das bei mir als Selbstständiger lediglich 1 mal jährlich eine BWA sinn macht (maximal 2*Jährlich), da es immer Einkommensspitzen und -Löcher gibt. Und ichselbst eventuelle Mehreinkünfte durch meine Seminare noch nicht absehen kann?

Oder soll ich das Schreiben ignorieren?

Und vor allem wäre es von Vorteil das Jugendamt darauf hinzuweisen, das diese Drangsalierungen allmählich auf meine Psyche gehen und meine Arbeitsfähigkeit gefährden? Außerdem habe ich sorge bald wieder die Kripo vor der Tür zu haben, weil meine EX-Freundin irgendwann wieder auf die Idee kommt, das ich heimlicher Millionär bin.

Sie selbst lebt von Hartz4 und ich frage mich, ob ich ein Kontroll und Nachweisrecht über die Verwendung des Kindesunterhaltes habe? Denn es kann ja nicht sein, daß Sie über die Gelder auch zu ungunsten meiner Tochter verfügen kann?

liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2010 | 08:51

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Soll ich auf das Schreiben Antworten und dem Jugendamt mitteilen, das sich mein Einkommen seit der letzten Auskunft nicht verändert hat?

Ja, ganz genau.

Vielleicht mit dem Hinweis das ich die Tantieme für mein Buch auch nur einmal Jährlich erhalte (das bedeutet in meinem Fall die ersten Gelder fließen dort Januar 2011). Oder soll ich denen mitteilen das bei mir als Selbstständiger lediglich 1 mal jährlich eine BWA sinn macht (maximal 2*Jährlich), da es immer Einkommensspitzen und -Löcher gibt. Und ichselbst eventuelle Mehreinkünfte durch meine Seminare noch nicht absehen kann?

Ja, das sind genau die Informationen, die das Jugendamt braucht.

Oder soll ich das Schreiben ignorieren?

Nein, auf gar keinen Fall.

Und vor allem wäre es von Vorteil das Jugendamt darauf hinzuweisen, das diese Drangsalierungen allmählich auf meine Psyche gehen und meine Arbeitsfähigkeit gefährden?

Ja, das ist taktisch auch sehr klug. Insbesondere sollten Sie dies auch der Mutter mitteilen.

Sie selbst lebt von Hartz4 und ich frage mich, ob ich ein Kontroll und Nachweisrecht über die Verwendung des Kindesunterhaltes habe? Denn es kann ja nicht sein, daß Sie über die Gelder auch zu ungunsten meiner Tochter verfügen kann?

Nein, das haben Sie nicht. Aber Sie können dem Jugendamt auf den Zahn fühlen und Hinweise geben, dass die mal kontrollieren sollen, was mit dem Unterhalt passiert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 27. Juni 2010 | 23:40

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Einzugsermächtigung, die vertraglich vereinbart gewesen ist, gibt es offenbar Probleme. Bitte beseitigen Sie bestehende Schwierigkeiten.

Gewähren Sie QNC den Forderungseinzug oder überweisen Sie das Geld (49,00 €) auf mein Konto.

MfG,

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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