Was zählt zur Unterhaltsberechnung?
vom 9.10.2008
30 €
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Hallo, ich (getrennt lebend) habe mit meiner Ex-Lebensgefährtin eine einjährige Tochter (geb. im August 2007). Mit meiner Ehefrau habe ich eine fünfjährige Tochter. ... Ich bin der Meinung, dass zur Unterhaltsberechnung nur die Einkünfte (also das tatsächlich zu versteuernde Einkommen) herangezogen werden kann und dann auch nur auf Basis des letzten Jahres vor der Geburt des Kindes.