Aufenthaltsbestimmungsrecht
vom 12.2.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Er hat jedes 2.WE die Kinder von Fr-Mo, Feiertage und Ferien hälftig. Im letzten Jahr hatte er 22 Urlaubstage nur für die Kinder genommen, an denen er sehr hängt. ... Ich werde auch durch das Familiengericht klären lassen, ob S., der einen Vater dringend braucht und auch lieber bei Dir wohnen möchte, da er eigentlich immer nur von Dir spricht und Dich ständig verherrlicht, komplett von Dir betreut werden muss.