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Aufenthaltsbestimmungsrecht

12. Februar 2008 13:16 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Freund ist seit 2 Jahren geschieden, seine beiden Kinder(8 und 10 Jahre) leben bei der Mutter.Seine Ex war von jeher sehr schwierig und ist mit der Situation lautstark unzufrieden.Sie hat es laut eigener Ansicht extrem schwer, er wäre nur Sonntagsvater, er hat tolles Leben etc. Sie ist Beamtin arbeitet 25 Stunden und will nach eigener Aussage lieber jeden Tag bis 20 Uhr arbeiten als auf die Kinder aufzupassen. Mein Freund ist Ingenieur/Vertrieb, arbeitet jeden Tag 12-14 Stunden und ist viel beruflich unterwegs. Er hat jedes 2.WE die Kinder von Fr-Mo, Feiertage und Ferien hälftig. Im letzten Jahr hatte er 22 Urlaubstage nur für die Kinder genommen, an denen er sehr hängt. Seine Ex wird nun immer unzufriedener und hat definitiv keine Lust mehr auf kinder und will den Sohn nicht mehr bei sich haben. Hier ihre Meinung:"Im übrigen bin ich überhaupt nicht verpflichtet, die Kinder in dem Umfang zu betreuen, wie ich es seit Jahren neben meiner Berufstätigkeit bewerkstellige. Theoretisch könnte ich die Kinder bei Dir abliefern und verlangen, dass Du sie nun die nächsten zwei Jahre betreust, so wie ich es auch alleine gemacht habe. Ich wäre dann auch nur jedes zweite Wochenende dran.
Ich werde auch durch das Familiengericht klären lassen, ob S., der einen Vater dringend braucht und auch lieber bei Dir wohnen möchte, da er eigentlich immer nur von Dir spricht und Dich ständig verherrlicht, komplett von Dir betreut werden muss. Ich werde F. betreuen und kann dann noch dieses Jahr eine 100 % Stelle annehmen " Das die WOrte einer liebenden Mutter!
Wie ist hier die Rechtslage,kann per Gericht darüber bestimmt werden, wo der Sohn lebt? Es wird nahezu unmöglich für meinen Freund, in diesem Fall seiner Vaterpflicht nachzukommen, da er wie geagt,sehr viel unterwegs ist, 40 km von Wohnort arbeitet, während die Mutter im Nachbarort auf dem Rathaus arbeitet. Was kann man gegen diese Ignoranz und Kälte einer Mutter tun, damit die Kinder nicht noch mehr leiden müssen?

12. Februar 2008 | 14:34

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Im Mittelpunkt einer jeden solchen Auseinandersetzung steht das Kindeswohl. Hieran hat sich ein jedes Gericht zu orientieren. Selbstverständlich könnte Ihr Lebensgefährte einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts und ggf. auf vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird das Jugendamt eine entsprechende Stellungnahme und Empfehlung für das Gericht abgeben. Darüber hinaus sind die beiden Kinder in einem Alter, in welchem sie selbst zumindest befragt werden können. Eine Alleinentscheidung können sie jedoch noch nicht treffen.

In Ihrem Falle könnte auch zu beachten sein, inwieweit Sie von den Kindern akzeptiert werden. Ggf. könnten Sie ja auch Verantwortung übernehmen.

Problematisch könnte es allerdings sein, dass die Kinder momentan entfernt wohnen und aus ihrem Umfeld herausgerissen würden. Dies betrifft sowohl die Schule als auch den Freundeskreis. Andererseits wäre beispielsweise ein Schulwechsel im Sommer noch eine Option, die es möglicherweise zu berücksichtigen gilt.

Ihre Frage kann an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Kollegen vor Ort zu wenden, der dann ggf. die notwendigen rechtlichen Schritte einleitet. Im übrigen stehe ich Ihnen für eine Nachfrage gerne zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessensvertretung wünschen, so können Sie natürlich gerne mit mir - am besten per E-Mail - in Kontakt treten.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021


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