Studiengebühren (nur) einem Elternteil auflasten?
vom 17.8.2012
55 €
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Weiterhin stellte er sich auf den Standpunkt, dass auf Grund des hohen Unterhalts und Schulbetrages eine einseitige Belastung zu seinen Lasten unangemessen wäre und machte den Vorschlag, dass seine Tochter sich in Form eines Bildungskredites (Abdeckung von 200€ pro Monat) sich an den Kosten beteiligen möge. Bafög konnte ausgeschlossen werden. ... Hat die Tochter Recht, indem sie auf „ihrer"Schule beharrt und die Kostenübernahme fordert ?