Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, ich habe einen 6-jährigen Sohn, dessen "Erzeuger" sich nicht kümmert (kein Kontakt, seit Jahren keine Unterhaltszahlungen, letzter Umgang als mein Sohn 1 Jahr alt war). ... Er war schon von Geburt meines Sohnes an mehr Papa für ihn, als man sich vorstellen kann. ... Dann war er plötzlich arbeitslos, vernachlässigte absichtlich seine Mitwirkungspflichten beim Bezug von Arbeitslosengeld I mit der Folge, dass dieses nicht mehr gewährt wurde - für meinen Sohn also auch kein Unterhalt von dieser Arbeitsagentur mehr einbehalten wurde.