Sehr geehrte Damen und Herren, meine Tochter ist 16 und hat 10 Schuljahre hinter sich, ich hatte die Kindsmutter um Auskunft gebeten wie es jetzt weitergeht, (Schule oder Ausbildung), eine Antwort wird mir verweigert. Dies stellt eine Verletzung der Informationspficht dar, wenn ich mir jetzt Hilfe bei einem Anwalt suche, muss die Mutter dann auf Grund der fehlenden Mitwirkung die Anwaltskosten tragen? Umgekehrt wenn ich die Zahlung jetzt einstellen oder minimieren würde ,würde ich meiner Pflicht Unterhalt zu zahlen nicht nachkommen, sie sucht sich dann Unterstützung bei einem Anwalt, dann muss ich die Kosten auf Grund einer Pflichtverletzung tragen.