Eckdaten: Er JG 65 , Sie JG 72, 2 Kinder 10 + 13, verheiratet seit 93, getrennt lebend seit 02/07 Jahreseinkommen 65.000 Euro, Sie nicht berufstätig, hat Berufsausbildung möchte aber nicht wieder arbeiten, Mietwohnung Ich beabsichtige eine einvernehmliche Scheidung und bekam von Ihrer Anwältin einen Brief mit folgenden Punkten (beim Umgangsrecht dürfte es keine Probleme geben) Den Unterhalt bezahle ich regelmäßig in der geforderten Höhe und möchte dies auch so beibehalten. 1. ... Sie hat alles übernommen, da ich wollte, dass den Kindern die gewohnte Umgebung erhalten bleibt In wie weit wird dies berücksichtigt bzw. habe ich Anspruch auf Ausgleich, Versicherungssumme ~ 50.000 Euro davon 12.000 Euro vor Heirat in die Ehe eingebracht (mit Rechnungen belegbar).