Besuchsrecht des neuen Partners der Kindesmutter in medizinischen Einrichtungen
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Nur an den Wochenenden übernachtet meine Tochter bei mir. Ich zahle aktuell Ehegattenunterhalt (Trennungsunerhalt) und Kindesunterhalt an die Kindesmutter. Von Juli bis Dezember 2012 habe ich wesentlich mehr Unterhalt gezahlt, jedoch hat die Kindesmutter vorsätzlich falsche Angaben mir gegenüber zu Ihren veränderten Einkünften gemacht, und mir somit im vergangenen Jahr 4385 Euro zuviel Unterhalt abgenommen.