betreuungsunterhalt - Ist der Vergleich noch wirksam?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Guten Tag, hier geht es um die betreuungsunterhalt eines minderjähriges Kindes. Im Jahr 2004, machte ich Betreuungsunterhalt nach §1615 geltend und es kam zu einem Vergleich. Damals war der Unterhalt nach §1615 auf drei Jahren begrenzt.