Verfügbarkeit über Einkommen
beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Raeves, LL.M. / Machern
Guten Tag, kann ich in der Zeit vom Beginn des Trennungsjahres bis zur Zustellung der Scheidungsurkunde als bislang zusammen veranlagte(r) EF/ EM über das von mir persönlich erwirtschaftete Einkommen ( beide Freiberufler) verfügen ? Oder unterliegt es in diesem Zeitraum dem gemeinsam verfügbaren Einkommen und wird hälftig aufgeteilt , heißt: jeder kann mit seinem persönlich erwirtschafteten Einkommen machen was sie/er will ? u.U. : wie wird verrechnet?