Herr A hat daraufhin dem RA von Frau B erzählt, daß er eigentlich Geld von Frau B haben müsste , da die monatliche Darlehenssumme (als 50%-Anteil für Frau B) höher wäre, wie der monatliche Trennungsunterhalt. Nun sage der Anwalt von Frau B , daß dieses Darlehen nicht angerechnet/gezählt werden kann, da ich ja im Haus wohne, einen Wohnvorteil habe und daher nicht vom Nettoverdienst (wie Fahrgeld und Unterhalt für das Kind) für die Ermittlung des Trennungsunterhalts in Abzug gebracht werden kann. ... Darlehen für die spätere Ermittlung des Trennungsunterhaltes eine Rolle ,wenn die Darlehenstilgung nur noch einseitig am besserverdienenden (Herrn A)lastet ?