. § 2 Güterstand Das Anfangsvermögen der Ehefrau und des Ehemann Hinsichtlich des ehelichen Güterrechts soll es mit Ausnahme der Modifizierung der Zugewinngemeinschaft . grundsätzlich beim gesetzlichen Güterstand verbleiben. Modifizierte Zugewinngemeinschaft Beinhaltet Vermögendes das nach § 6 geregelten Eigentumsverhältnisse, Persönliches Eigentum ist, sowie deren Wertsteigerung und Minderung als auch Vermögen und Eigentum das durch den Persönlich Eigentum erworben wird. wird von der Zugewinngemeinschaft ausgeschloßen. § 6 Zuordnung von Eigentum Für die Eigentumsverhältnisse an den Gegenständen unseres gemeinsamen Vermögen und Haushalts gilt Nachstehendes: Soweit es sich um Gegenstände handelt die aus Persönlich bezogene Geschenke oder Erbschaften handelt bleiben Persönliches Eigentum des Beschenkten. 1. Frage ist es so möglich ohne dem Notar von der Immobilien Schenkung etwas zu sagen, den geschenkten Immobilien Anteil Aus der zugewinngemeinschaft auszuschließen, sowie deren Wertentwicklung und zukünftige Einnahmen Gewinne. 2.Frage ist es so möglich den zukünftigen erbanteil aus der zugewinngemeinschaft bzw im falle der scheidung aus dem zugewinnausgleich auszuschließen. 3.