INobhutnahme ohne zustimmung der mutter nur durch jugendamt und gericht
vom 2.6.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
ich habe im august ein sohn entbunden und das war nach der geburt im die kinderklinik gekommen weil es fünf wochen zu früh kamm und sein gewicht nicht hate so erfolgte am 2 september die inobhutnahme .am 7.9 10 sollte ich unterschreiben habe ich nicht .der kleine ist in einet pflegefamilie .diese wollen ihn behalten und die gutachterin befolgt das .brauche einen guten rat von ihnen so schnell wie möglich habe hartzvI lg