Trennungsunterhalt weiter zahlen,obwohl zukünftige Ex, neuen festen Partner hat?
vom 21.2.2019
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, Situation und Überblick - meine zukünftige Ex Frau spricht Trennung, mit Begründung XY, im Oktober 2018 aus & will da schon, auf keinen Fall zurück in die Ehe mehr -2 bis 3 Wochen später stellt die zukünftige Ex einen neuen "Partner" vor ( soll eine Schicksals Findung gewesen sein) - der neue Partner, meiner zukünftigen Ex, hat sich auch fast zeitgleich, von seiner Frau getrennt - der neue Partner der zukünftigen Ex hat zeitweise, während meine Anwesenheit , geduldet in unserem gemeinsamen Haus geschlafen - aufgrund dieser Situation bin ich schnellstmöglich Anfang November 2018 ausgezogen, in eine eigene Wohnung - seit dem Auszug Anfang November 18 aus dem gemeinsamen Haus, zahle ich Kindesunterhalt für zwei gemeinsame Kinder, sowie Trennungsunterhalt für die zukünftige Ex Frau - jetzt die ganz relevanten Details!!! ... Dies kann sich aber ändern, wenn sich der Bedürftige dauerhaft einem neuen Partner zuwendet " grob unbillig" nennt das Gesetz die Verpflichtung zur Fortzahlung von Unterhalt, wenn der Bedürftige in einer neuen, verfestigten Gemeinschaft lebt( Paragraph 1579 Nummer 2 BGB).