Sehr geehrte Damen und Herren, in folgender Angelegenheit bitte ich um Ihren Ratschlag: Im Juli 2006 forderte meine Ex-Frau über ihren Anwalt Unterhalt in Höhe von 1.277,50 € monatlich. ... Am 21.02.08 erhielt ich dann von ihr eine Rechnung in Höhe von 2.316,10 €, bestehend aus Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagenpauschale, Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, außerdem die Ankündigung einer noch zu zahlenden Einigungsgebühr in Höhe von voraussichtlich 1.029,00 € im Falle des Vertragsabschlusses. ... Nach Beendigung des Mandates führte ich die Verhandlungen ohne anwaltliche Unterstützung zu ihrem vorläufigen Ende bei 3.750,00 €. - Hat meine Rechtanwältin einen Anspruch auf Einigungsgebühr?