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Kindesubterhalt

9. Juli 2024 05:44 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


07:26

Guten Tag, (Bitte von einen Fachanwalt für Familienrecht beantworten)

der Vater zahlt den Mindestunterhalt für seine 10 jährige Tochter, die bei der Kindesmutter lebt nach Düsseldorfer Tabelle in Höhe von 426€ aber eigentlich müsste er 454
€. Der Vater hat noch 2 weitere minderjährige Kinder mit seiner neuen Ehefrau und versucht daher den Unterhalt zu drücken. Die Abschläge von -1 würden bereits in der DT berücksichtigt und eigentlich müsste der Vater nach DT 454€ zahlt aber 426€ es geht also um die Differenz von 28€ im Monat! Der Kindesvater gibt aber wiederum sehr viel Geld monatlich für seine Tochter aus wenn sie an den Wochenden bei ihm ist hinzu kommen auch teure Urlaube in den Sommerferien mit 2 weiteren Unterhaltspflichtigen Kindern aus 2 Ehe und die barunterhsltspflicht für die große Tochter aus erster Ehe und aufgrund dieser Kosten möchte der Vater eben nur den mindesubterhalt zahlen, da die Kindesmutter neben den kindesunterhalt der an Sie gezahlt wird auch Erwartungen hat, dass Eber der Vater das Kind in den Urlaub mitnimmt usw. und wenn man es aus finanziellen Gründen nicht kann wird einem von der Kindesmutter ein schlechtes gewissen gemacht, dass man die anderen Kinder mit der neuen Ehefrau bevorzugen würde usw.

Die Frage wäre, würde sich in diesem Fall eine Klage überhaupt Lohnen wäre eine Klage Sinnvoll bzw. was würden Sie ihrer Mandantin raten? Klage einzureichen oder eben keine Klage einzureichen? Um ggf. die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen? Neben dem Geld ist das Verhältnis mit dem Kindesvater und der Kindesmutter eigentlich gut aber wenn es um das Thema Geld geht kippt die Stimmung.

9. Juli 2024 | 06:22

Antwort

von


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Guten Morgen,

nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2024 beträgt der Tabellenunterhalt für ein 10jähriges Kind in der ersten Einkommensstufe 551.- €. Abzuziehen ist das hälftige Kindergeld iHv 125.- €, so dass sich ein Zahlbetrag von 426.- € ergibt, was vom Kindesvater auch geleistet wird.

Von daher sehe ich zumindest aus Ihrer Darstellung keinen weitergehenden Anspruch auf 454.- €.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2024 | 07:23

Guten Tag,

Ich konnte Ihre Antwort nicht ganz verstehen. Der Vater müsste nach Düsseldorfer Tabelle nach Abzug des 1/2 Kindergeldes 454€ an die Tochter bezahlen! Er zahlt aber nur den Mindestunterhalt!!

Meine Frage war, was Sie der Kindesmutter empfehlen würden? Sollte Sie Klage einreichen oder eher auf die 28€ mehr verzichten, da der Aufwand usw. zu groß wären?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Juli 2024 | 07:26

Es handelt sich um einen Anspruch des Kindes. Wenn der Anspruch nicht vollständig erfüllt wird, ist es Aufgabe der Kindesmutter, dafür zu sorgen, dass der vollständige Unterhalt gezahlt wird.
Gescheiht das nicht feiwillig, muss ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden unabhängig davon, wie groß der Aufwand ist.

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