Folgender Sachverhalt: Ehe seit 12/99, getrennt lebend seit 12/06, 2 Kinder (4 und 8 Jahre, leben bei der Mutter), Haus gekauft 2003 (beide Eheleute stehen im Grundbuch, Abtrag 700Euro/Monat), Ehemann zieht 12/06 bis 04/07 zu seinen Eltern (Ehefrau hat ein Verhältnis), Ehefrau bleibt zunächst im gekauften Haus, zieht dann 04/07 mit den Kindern zu dem neuen Freund/Verhältnis (benutzen die gleichen Räume, gemeinsames Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, aber kein gemeinsamer Einkauf z.B.), Ehemann zieht von 04/07 bis 01/08 in das gekaufte Haus, dann Umzug in eine ca. 50km entfernte Stadt, Ehefrau zieht mit Kindern 01/08 wieder in das gekaufte Haus, ist mit ihrem Freund aber noch zusammen (der lebt aber in seinem Haus). ... Zt. erhält die Ehefrau bis zur Scheidung 305,00 Kindergeld, 761,00 Kinderunterhalt und 1200,00 für sich (Trennungsunterhalt, wurde von beiden Eheleuten so abgesprochen) Problem: Höhe und Dauer des Ehegattenunterhaltes bzw. nachehelichen Unterhaltes, Forderung der Ehefrau: 8a 1400 Euro/m dann 5a 1000 Euro/m dann 3a 700 Euro/m (insgesamt also 219600,00 Euro in 16 Jahren) Angebot des Ehemannes: 4a 1200 Euro/m dann 4a 700 Euro/m dann 6a 300 Euro/m (insgesamt also 112800 Euro in 14 Jahren, dann ist das jüngste Kind 18 Jahre alt) Fragen: 1. ... Wie hoch sind die Prozeßkosten in etwa (wenn es nicht zu einer Einigung über den nachehelichen Unterhalt kommt)?