§21 VersAusglG - Abtretung von Versorgungsansprüchen
vom 13.4.2016
120 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Wir stehen kurz vor dem Scheidungsantrag, Meine Frage betrifft im Versorgungsausgleich eine nach §19(4) nicht ausgleichsfähige Rente. ... Ich werde erst in 20 Jahren anfangen, meine Rente zu beziehen, und meine Frau erreicht das Rentenalter erst in 30 Jahren. 1) Wie verhält es sich mit der Besteuerung: Wird in 30 Jahren (falls die heutigen Gesetze zur Rentenbesteuerung noch gelten) a) die schuldrechtliche Ausgleichsrente erst nach Besteuerung mit meinem Steuersatz errechnet und an meine Frau (bereits besteuert) von mir ausgezahlt, , oder b) entsprechend meiner Bruttorente errechnet, an meine Frau ausgezahlt, und bei meiner Frau entsprechend ihrem Steuersatz besteuert? 2) Hat meine Frau einen Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils an meiner Rente durch meinen Rentenversorger an sie direkt, oder nur einen Anspruch auf Zahlung durch mich?