Ehegattenunterhalt-Abfindung mit anschließendem Unterhaltsverzicht
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Wenn ich die Trennungsunterhaltsberechnung des Anwalts als Grundlage nehme und über die kommenden Jahre bis zur Rente hochrechne, dabei die 3/7 Regelung berücksichtige und dass die Kinder nach und nach aus dem Unterhalt herausfallen, erhalte ich eine Summe Y (keine Einkommenserhöhung berücksichtigt). ... Da dies dann auch ausgeschlossen werden soll, wird sicher ein Betrag in Abzug gebracht.