Nutzungsentschädigung gemeinsames Haus
vom 27.4.2008
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Seit seinem Auszug habe ich die monatlichen Darlehensrückführungen incl. ... Nun meine Frage: Sein Anwalt teilte mir mit, das mein Noch-Ehemann für die komplette Zeit in der ich mit den Kindern seit der Trennung im Haus wohne, rückwirkend Nutzungsentschädigung geltend machen kann und möchte dann diesen Betrag mit den Darlehensrückführungen, die ich getätigt habe, verrechnen. Ist er hier im Recht und kann tatsächlich Nutzungsentschädigung verlangen, ohne einen einzigen Euro zur Unterhaltung oder Abtrag des Hauses geleistet zu haben??