Familienrecht ! Ruhendes Verfahren wie nun weiter verfahren?
vom 26.3.2012
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Es wurde für dieses Verfahren PKH bewilligt, der Kindesvater hat keinen Kontakt mehr zu seinen damals betreuenden Anwälten, die Termine nahm er mit seinem Strafverteidiger als Unterbevollmächtigter wahr. Da dass Verfahren ruht und eine neues Aufrufen zu einem neuen Verfahren führen würde(Maßnahmen gegen die Kindesmutter ) kann hier erneut PKH unter Beiordnung von einem anderen Anwalt bewilligt werden? ... Wären Sie für eine anwaltliche Vertretung bereit?