Fahrerlaubnisverodnung
vom 26.1.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Fragen: 1. kann gegen eine Anordnung gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden? ... Mit freundlichen Grüßen § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, 1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,