Trunkenheitsfahrt auf Veranlassung der Eltern
vom 13.11.2013
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Boris Barzantny / Berlin
Meine Tochter hat ein Trunkenheitsfahrt mit Restalkohol (1,53) unverschuldet auf Anordnung der Mutter getätigt.