Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben sich laut Ihrer Schilderung vermutlich der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315 c StGB
strafbar gemacht. Als Strafe kommt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre in Betracht. Die Strafe fällt schon regional unterschiedlich aus, so dass Ihnen niemand genau sagen kann, welches Strafmaß Sie erwartet. Auch kommt es auf die Höhe des Schadens und darauf an, ob Sie vorsätzlich gehandelt haben.
Bei § 315 c mit Alkohol und Gefährdung wird die Geldstrafe nicht unter 60 Tagessätzen liegen. Aber wie erwähnt, ist dies vom Einzelfall anhängig.
Daneben wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und auf keinen Fall vor 17 bis 19 Monaten wiedererteilt. Leider kann es auch sein, dass man Ihnen lebenslang die Fahrerlaubnis entzieht.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird auf jeden Fall eine MPU angeordnet, weil Ihr BAK über 1,6 liegen wird.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
R. Hauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 15.09.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Engerstraße 16
47906 Kempen
Tel: 02152/8943380
Web: http://www.hauser-rechtsanwaelte.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vielen Dank. Wie kommen Sie jetzt auf einen BAK von über 1,6? Das hatte ich so nicht mitgeteilt.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich bin bei dem von Ihnen mitgeteiltem Wert von Atemalkohol ausgegangen. Damit man in etwa den BAK kennt, muß man den Atemalkohol verdoppeln.
Sollte ich das falsch verstanden haben, dann betrachten Sie es bitte als Hinweis, dass bei über 1,6 BAK auf jedenfall eine MPU notwendig wird.
Mit freundlichen Grüßen
R. Hauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht