Fahren unter Alkoholeinfluss - Tilungsfrist
vom 28.4.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
hallo, kurz meine geschichte: am 28.05.1996 wurde mir der führerschein wegen fahrlässiger trunkenheit im verkehr (1.76 promille) entzogen. 96/97 machte ich dann eine langzeittherapie. 2001 positive mpu + neuer führerschein. am 21.7.07 parkte ich gegen 1 uhr nachts ein auto ein. das haben meine lebensgefährtin und ich auch bei der führerscheinstelle an eides statt versichert. dabei wurde ich angehalten und durfte einen alkoholtest ablegen (0,8 promille). am 22.01.08 dann die überraschung: ein nettes schreiben von der führerscheinstelle mit der aufforderung eine mpu abzugeben. nun meine Fragen: ist das ganze überhaupt rechtens (verjährung)?