beharrlichkeit - fahrverbot - erneute Geschwindigkeitsüberschreitung
vom 4.5.2011
46 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Hallo, Folgende Historie: 28.09.2009: Geschwindigkeitsüberschreitung (bundesstrasse) um 23 km/h - 1 Punkt 25.10.2009: Geschindigkeitsüberschreitung (ausserorts) um 22km/h - 1 Punkt 05.03.2010 Geschwindigkeitsüberschr um 28km/h (ausserorts = autobahn) (angedroht war in der anhörung 1 Punkt, im bescheid jedoch erhöht auf 1 Monat Fahrverbot) als folge habe ich - wegen beharrlicher Pflichtverletzung - 1 Monat Fahrverbot (frei zu wählen innerhalb von 4 Monaten) erhalten. das 1 Monat Fahrverbot habe ich im August letzten Jahres "abgesessen". seit dem hatte ich keinerlei ordnungswidrigkeiten begangen. nun habe ich am 30.3.2011 auf der autobahn bei zulässiger Geschwindigkeit von 100km/h diese um exakt 40kmh (Gesamt also 140kmH) überschritten.