Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ein vom Arzt erteiltes Fahrverbot ist rechtlich so nicht verbindlich. Das heißt, Sie behalten Ihre Fahrerlaubnis und Ihren Führerschein. Nur wenn die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Ihrem Anfall bekommen würde, würde voraussichtlich ein tatsächlich verbindliches Fahrverbot verhängt.
Trotzdem sollten Sie sich natürlich an dieses Fahrverbot halten. Denn kommt es z.B. zu einem Unfall und es stellt sich heraus, dass es das ärztlich ausgesprochene Fahrverbot gab, kann es erhebliche Probleme geben: Angefangen von einem Verlust des eigenen Versicherungsschutzes und einem Regress durch die Haftpflichtversicherung bis hin zu einem Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung aufgrund geistiger oder körperlicher Mängel (§ 315c StGB).
In ihrem eigenen Interesse und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer sollten Sie daher das ärztliche Fahrverbot beachten. Eine Meldung durch den Arzt an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt regelmäßig nur in Ausnahmefällen, da die Ärzte grds. die ärztliche Schweigepflicht zu beachten haben.
Würde man von einem behördlichen Fahrverbot ausgehen, würde ein Fahrverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen, einschließlich PKW, Motorräder und LKW gelten. Ausgenommen hiervon wären Fahrräder ohne Motor sowie Pedelecs und E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h.
Dementsprechend wäre ein Motorroller problematisch, ein Elektrofahrrad mit Unterstützung bis 25 km/h erlaubt.
Ich wünsche Ihnen, dass es bei diesem einmaligen Anfall bleibt und Sie dann in einem Jahr wieder unbeschwert Fahrzeuge führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
6. Februar 2025
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14:57
Antwort
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