Lebenslanges Wohnrecht -anfallende Kosten
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
In 2011 wurde ein Wohnhaus meiner Schwiegereltern gemäß Notariatsvertrag nebst allen Rechten und Bestandsteilen an meine Ehefrau übergeben.Die Übertragung ist zum Zwecke der vorweggenommenen Erbfolge schenkungsweise erfolgt.Meine Ehefrau musste hierfür auf Veranlassung der Übergeber (Schwiegereltern) 100.000 EUR an ihren Bruder zahlen. Lt. Notarvertrag räumt der Erwerber dem Übergeber in Gesamtberechtigung nach § 428 BGB an dem Grundstück mit der Flur-Nr. x ein lebenslängliches Wohnungsrecht des Inhalts ein, dass dieser berechtigt ist, die in sich abgeschlossene Wohnung im Erdgeschoss unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen, sowie sämtliche zum gemeinsamen Gebrauch aller Hausbewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitzubenutzen.