Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Abgeltungssummebeträgt € 40.112 bei einer unterstellten weiteren Lebenszeit von 26 Jahren und einem jährlichen Zins von 5 %.
Die Lebenszeit hängt von der Gesundheit, der (geographischen) Herkunft und anderen Punkten ab. Ich habe das weibliche Mittel von 83 Jahren genommen. 1950 geboren, heute 57 Jahre alt, 83 - 57 = 26.
Der Zinssatz ist als derzeit erreichbar angesetzt werden, er muß jeweils begründet werden. Hierfür sollten Sie einen örtlichen Finanzberater Ihres Vertrauens hinzuziehen.
Die Formel lautet: 230 * (12/0,05 - 1/((0,05/12)*(1+0,05/12)^26*12))
Im Grunde ist es der monatliche Betrag, der über die entsprechende Zahl von Jahren abgezinst wird. In der Fachliteratur wird er Barwert genannt.
Sie müssen den Betrag abzinsen, weil die jetzt erfolgende Einmalzahlung angelegt werden kann, also Zinsen erbringen kann, während die in der Zukunft erfolgenden Mietzahlungen eben keine Zinsen erwirtschaften können (weil sie eben noch nicht ausgezahlt wurden). Diese Zinsen müssen herausgerechnet werden.
Die Berechnung des Barwertes ist etwas kompliziert. Bitte teilen Sie es kurz mit, wenn diese Erläuterung zu umständlich war.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
27. März 2007
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00:26
Antwort
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