. - vor 2,5 Jahren haben wir als Verkäufer für dieses Erbbaurecht einen Kaufvertrag beurkunden lassen, woraufhin der Eigentümer u.a. mit der Durchführung einer im Erbbauvertrag enthaltenen Ankaufsverpflichtung dohte, wenn keine neue Erbauzinsregelung getroffen werde. - der Kaufvertrag wurde rückgängig gemacht, weil die Käufer das Erbbaurecht mit ca. 90% beleihen wollten, der Eigentümer nur bei einer Erhöhung des Erbbauzinses auf 5,- EURO zugestimmt hätte und die Käufer die Drohung mit der Ankaufsverpflichtung abgeschreckt hatte. Seitdem versuchen wir nun das Haus zu verkaufen.