Bei Immobilienkauf in Verzug geraten
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Zu einem gab es Verzögerung beim Verkauf unseres Hauses (mit dem Erlös sollte größtenteils die besagte Eigentumswohnung bezahlt werden), zu anderen konnten wir erst zu der Bank, als der Hausverkauf bei Notar besiegelt wurde. ... Eine Woche später kam der tatsächliche Knaller - die RA-Rechnung (über 4.300,-€ "da wir nach § 286 BGB uns im Verzug befanden, sind wir verpflichtet die Kosten der Inanspruchnahme des RA zu tragen") mit der Bitte diese gelegentlich auszugleichen. ... Auf eine weitere Zahlungsaufforderung habe ich wieder widersprochen mit der zusätzlichen Begründung, dass die RA-Kosten unnötig verursacht wurden bzw. vermeidbar gewesen waren.