Von einer prozentualen Aufteilung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch (Ich 5/8, Partnerin 3/8) wollen wir eher Abstand nehmen, da dies zu Nachteilen im Falle eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie führen kann. ... Daraus ergeben sich folgende Gewinne/Verluste: Ich: -100.000,00 € EK -30.000,00 € Kreditraten + 75.000,00 € Erlös = -55.000,00 € Verlust Sie: 0,00 € EK - 30.000,00 € Kreditraten + 45.000,00 € Erlös = +15.000,00 € Gewinn Daher meine Frage: Ist es möglich vertraglich festzusetzen, dass bei einem Verkauf der Immobilie von dem erzielten Erlös zunächst noch eventuell offene Restschulden getilgt werden müssen, danach meine 100.000,00 € Eigenkapitalanlage ausbezahlt werden muss und erst die danach noch ggf. übrige Summe hälftig zwischen meiner Partnerin und mir aufgeteilt wird?