Löschung Rückübertragungsanspruch
Es wurde mit Überlassungsvertrag ein Grundstück übertragen. Im Notarvertrag findet sich unter den Punkt Rücküberlassungsanspruch folgender Satz. Der Überlassende behält sich das mit seinem Tod oder der bauamtlichen Endabnahme des auf dem Grundstück zu errichtenden Einfamilienhauses erlöschende Recht vor, die kostenlose Übertragung des im § 1 bezeichneten Grundbesitzes gegen Entschädigung in Höhe des Wertes der Bausubstanz auf sich oder auf einen von ihm zu bestimmenden Dritten zu verlangen, wenn ….