Schadensersatz bei verzögerter Kaufabwicklung (Immobilien)
vom 10.7.2025
für 50 €
beantwortet von
Der Notar hat mir den Sachverhalt wie folgt dargelegt: Das Kellerabteil existiert zwar, die bauliche Ausführung weicht jedoch von der Teilungserklärung ab, sodass die Teilungserklärung angepasst werden müsste. Dazu sollte gesagt werden, dass der Notar, der den Verkauf beglaubigt hat, auch die Teilungserklärung erstellt und das Bauvorhaben vollständig begleitet hat. ... Zwar habe ich keine Finanzierungskosten, da der Kauf aus Eigenmitteln erfolgt, aber inzwischen fallen Opportunitätskosten an, und die Kaufnebenkosten habe ich bereits gezahlt.