Sehr geehrte Damen und Herren, im Januar 2002 haben meine Eltern mir und meinem Bruder ihre lastenfreie Eigentumswohnung per Übertragungsvertrag zu je 50 % auf uns umgeschrieben, mit Eintragung ins Grundbuch. Ich zitiere aus dem Vertrag; weitere Verträge oder Vereinbarungen gibt es zur Wohnung nicht: „Die Erschienen (meine Eltern) erhalten ein (unentgeltliches) Wohnungsrecht auf Lebenszeit, unter Ausschluss der Übertragsnehmer" (ich nehme an, das sind mein Bruder und ich), an der vollständigen Wohnung (…)." Weiter wurde im Vertrag die Einschränkung vereinbart, dass das Wohnungsrecht erlischt, wenn meine Eltern die Wohnung länger als 6 Monate nicht ununterbrochen nutzen.