Auf falschen Namen bestellt
vom 18.10.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hat es Sinn, es auf das Mahnverfahren ankommen zu lassen und dem Mahnbescheid zu widersprechen? ... Damals schrieb mir der Online-Shop selbst bereits einmal und ich erklärte ihnen schriftlich, dass ich nicht bereit bin die Rechnung für Ware zu bezahlen, die nachweislich an einem 500 km entfernten Ort ausgeliefert wurde und von der anderen Person mit Unterschrift entgegen genommen wurde.