Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Man sollte durchaus einmal schriftlich mahnen.
Wenn auch dies fruchtlos verläuft, kann man danach entweder selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder die Forderung anwaltlich geltend machen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen