Ich möchte von der PKV in die GKV zurückwechseln. - In 2002 von freiwilliger GKV-Mitgliedschaft nach PKV gewechselt (damals selbstständig tätig) - Seit Nov. 2013 in Festanstellung mit 72.000 € Jahresgehalt - Im Nov. 2014 wird voraussichtlich mein zweites Kind geboren werden - Ich würde gerne die Elternzeit als Teilzeit so gestalten, dass mein Arbeitgeber Versicherungspflicht in der GKV anmelden muss - Mein Arbeitgeber (DAX-Unternehmen) findet dieses Vorgehen ''''anrüchig'''' und möchte mir keine Auskunft geben, wie ich die Elternzeit gestalten muss, damit er Versicherungspflicht anmeldet - Eine kurze Teilzeit-Elternzeit würde mein Arbeitgeber gestatten (ganz unabhängig von meinem Versicherungswechsel macht er dies immer und bei jedem) - Meine GKV beantwortet schriftliche Anfragen hierzu leider nicht, sie verweist auf den Arbeitgeber, der wie gesagt keine Auskünfte geben möchte Aktuelle Rechtslage: Eine GKV-Hotline sagte mir, die Rechtslage sei seit den Änderungen von Minister Bahr gegen Ende 2013 wie folgt (bitte nur antworten, wenn Sie die Änderung der Rechtslage durch Herrn Bahr in ausreichender Detaillierung kennen und verstehen wie meine nun folgende Aussage zu Herrn Bahrs Änderungen zuzuordnen ist, danke): Die Verweildauer unter der Beitragsbemessungsgrenze sei nun nicht mehr 12 Monate, sondern prinzipiell 1 Tag, in der Praxis sei ein Kalendermonat aus Nachweisgründen zu wählen. Fragen: - Wie muss ich meine Teilzeit-Elternzeit gestalten, damit ein (demgegenüber wenig aufgeschlossener) Arbeitgeber Versicherungspflicht anmelden MUSS ? Beispielantwort: "Ein Kalendermonat unter der Beitragsbemessungsgrenze sein." - Reicht es, wenn mein Bruttogehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze ist ?