Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Lösung findet sich in § 43 SGB VI
.
Dort steht:"in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und"
Es heißt Pflichtbeiträge und gemeint sind solche in die Rentenversicherung. Umfasst davon sind auch die Abgaben zur GRV bei sogenannten Minijobs - geringfügige Beschäftigung.
Allerdings sinkt mit den Jahren der Wert der Erwerbsminderungsrente, da die Werte, die Ihnen mitgeteilt werden stets auf Basis des Durschschnitts der letzten 5 Jahre berechnet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 22.05.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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