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Anspruch Erwerbsminderungsrente

22. Mai 2017 15:26 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

meine Frage ist derzeit eher theoretischer Natur, und ist eher zum Vorbeugen gedacht.

Seit knapp 10 Jahren bin ich mit 2 jähriger Unterbrechung selbstständig. In dieser Zeit war ich wiegesagt 2 Jahre lang sozialversicherungspflichtig angestellt .Seit kurzem arbeite ich wieder sozialversicherungspflichtig in einem halbtagsjob . In der Zeit wo ich selbstständig war ist nichts aus der selbstständigkeit in die Sozialversicherung eingezahlt worden. Vor der selbstständigkeit war ich lange Jahre normaler sozialversicherungspflichtiger Angestellter.

In den letzten 10 Jahren war ich auch wiederholt einige jahre, mit einigen Unterbrechungen in einem kleinen Minijob beschäftigt. Es geht sich um 2 Std pro woche, also irgendwas mit 100€/Monat.
Daraus resultiert ein absoluter Minibetrag der dann pauschal an die rentenversicherung abgeführt wurde.

Wenn ich die Vorraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sehe, steht da unmissverständlich, man muss in den "letzten 5 Jahren , mindestens 3 Jahre, sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein" Minijobs sind da definitiv eingeschlossen, über die Höhe des Minijobs steht da nichts!

Für mich heisst das, sollte in Zukunft für mich die Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen, würde dieser absolute "Mini"job reichen um die Vorraussetzungen zu erfüllen, ist das richtig?

Mir geht es drum bei einem antrag auf Erwerbsminderungsrente die Vorraussetzungen richtig zu kennen und einschätzen zu können.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Lösung findet sich in § 43 SGB VI .

Dort steht:"in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und"

Es heißt Pflichtbeiträge und gemeint sind solche in die Rentenversicherung. Umfasst davon sind auch die Abgaben zur GRV bei sogenannten Minijobs - geringfügige Beschäftigung.

Allerdings sinkt mit den Jahren der Wert der Erwerbsminderungsrente, da die Werte, die Ihnen mitgeteilt werden stets auf Basis des Durschschnitts der letzten 5 Jahre berechnet werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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