Streitfall in einer Mietsache
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Mieterin hat fristgemäß zum 31.01.2017 die Wohnung gekündigt. Am 16.12.2016 ist Sie komplett aus der Wohnung ausgezogen. Eine Übergabe zusammen mit unserer Maklerin ist noch nicht erfolgt.