Mietvertrag 4 Jahre - danach 3-mon. Kündfr.
vom 21.12.2005
30 €
Historischer Preis
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Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. ... Jahr und dann eine 6-monatige Frist. ... Ist der § 2 mit seinen 4 Jahren rechtskräftig oder können wir auch jetzt schon mit 3-monatiger Frist kündigen.