Sehr geehrte/r Anwalt/Anwältin, der Fall in Stichpunkten: Vermieterin vermietet einzelne Zimmer einer Wohnung an Studenten Küche, 2 Bäder, Flur, Waschkeller, Fahrradhalle und Hof werden zur Nutzung zur Verfügung gestellt bei Zimmerbesichtigung war Wohnung noch vermietet, so dass auch nicht alle Räume/Mängel begutachtet werden konnten. Verschmutzung von Küche und eines der (von der Vermieterin als Männerbad bezeichnet) Bäder war bereits ersichtlich, Vermieterin gab allerdings an, kostenpflichtig reinigen zu lassen, falls sie bei ihren wöchentlichen Besuchen starke Verschmutzung feststellen würde. Ein Bad befand sich im Renovierungszustand.