Eigentümer der OG-Wohnungen sollen Sanierung der Dachterrassen alleine bezahlen
vom 7.7.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Fakten: - Ich bin Eigentümer einer OG-Wohnung in einem Mehrparteienhaus mit insgesamt fünf Parteien. - Es gibt zwei Obergeschosswohnungen mit jeweils einer 50qm Dachterrasse. - Aufgrund von Baumängeln gelangt Feuchtigkeit in untere Wohnungen, die Dachterrassen müssen daher saniert werden. - An den Bauunternehmer heranzutreten ist keine Option, darum geht es hier auch nicht. ... Instandhaltung (b) Jeder Sondereigentümer ist allein verpflichtet, für die Instandhaltung und Instandsetzung folgender Gebäudeteile zu sorgen, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum stehen: (cc) für einen etwa zu seinem Sondereigentum gehörenden Balkon, einschließlich der Teile des Balkons, die zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen. [...]" - Der eine Eigentümer verlangt also nun, dass die Kosten der Sanierung alleine von den beiden Eigentümern der Dachgeschosswohnungen getragen werden. ... (2) Wie ist die Formulierung unserer Teilungserklärung in diesem Fall einzuschätzen, sind wir (OG-Wohnungen) wirklich finanziell dazu verpflichtet, die Kosten alleine zu tragen oder hätte die Teilungserklärung dazu detaillierter formuliert werden müssen (Stichwort Dachterrasse/Balkon)?