Angegebener Eigentümer im Mietvertrag
vom 13.7.2020
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Auf der ersten Seite des Vertrages steht Herr B. mit seiner Anschrift (Strasse / PLZ / Ort) als Vermieter. ... Der Sohn, oder der im Vertrag als Vermieter eingetragen ist? ... Wenn der Vertrag schriftlich nicht gültig sein sollte, dann wären auch keine Nebenkostenzahlungen zu leisten gewesen?