Wie müsste ich die Kaltmiete, die ich für die reguläre Mieterhöhung aus Punkt 2 ansetzen muss, berechnen: Verbrauchs- und sonstige Nebenkosten auf die Gesamt-qm Wohnfläche umlegen und den Wohnflächen-Teil der Mieterin ausrechnen und von der Pauschalmiete abziehen? ... Für den Fall, dass die Vermieterin einer Umstellung auf eine Miete mit BK-Abrechnung zustimmt, darf ich nun sämtliche Verbrauchs- und Nebenkosten (müll, steuern) nach qm umlegen (da keine extra Zähler vorhanden sind), oder MUSS ich für strom wasser heizung extra Zähler einbauen lassen? Gibt es keine rechtlichen Ausnahmeregelung zur vollständigen Umlage der Verbrauchskosten pro qm statt tatsächlichem (im Sinne von Verhältnismäßigkeit, unverhältnismäßiger Aufwand Einbaukosten, Privathaus oder ähnliches) Danke für die Beantwortung meiner weiteren Fragen.