Renovierungskosten nach 4 Jahren zurück fordern?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Ich bin8/2005 aus einer Genossenschaftswohnung ausgezogen Zum Auszug musste ich lt. Wohnungsgenossenschaft (Schreiben liegt noch vor) Wände und Decken anstreichen bzw. tapezieren in weiß, Heizkörper einschl. Heizungsrohre mit Heizungslack streichen, Zimmertüren, Wohnungstüre innen und Holzfussleisten streichen.