Vermieter entfernte mein Namenschild
vom 30.1.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Entfernung des Namen stellt einen Eingriff in das Nutzungsrecht meiner Person dar, da ich als Mitmieter weiterhin berechtigt bin, die Wohnung zu nutzen und als Mieter identifizierbar zu sein. ... Das bedeutet, dass ich rechtlich Mieter der Wohnung bin, unabhängig davon, wer diese tatsächlich bewohnt. ... Das eigenmächtige Entfernen meines Namensschild durch den Vermieter ist aus folgenden Gründen unzulässig: 1.Vertragliche Rechte als Mieter Als Mieter habe ich ein berechtigtes Interesse daran, auf dem Klingelschild der Wohnung, für die mir vertraglich verantwortlich sind, namentlich verzeichnet zu sein.