Mietrecht: Zeitmietvertrag vorher Ausstieg möglich?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Ich habe eine Frage zum Mietrecht: Es wird eine Wohnung angeboten, die zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt wieder freigemacht werden soll, weil dann der Vermieter einziehen möchte. Das ist auch kein Problem. Wie ist es aber, wenn man als Mieter da vorzeitig raus möchte, auch wenn man es vorher unterschrieben haben sollte, dass man bis dann und dann mietet.